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   VG Karlsruhe, 26.03.2014 - 4 K 684/12   

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https://dejure.org/2014,5632
VG Karlsruhe, 26.03.2014 - 4 K 684/12 (https://dejure.org/2014,5632)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2014 - 4 K 684/12 (https://dejure.org/2014,5632)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2014 - 4 K 684/12 (https://dejure.org/2014,5632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des für einen Tankstellenshop geltenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbots auf seine gaststättenrechtliche Befugnis

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Tankstellenshop und gleichzeitiger Gaststättenbetrieb; nächtliches Alkoholverkaufsverbot für Läden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LadÖG § 3a Abs. 1 S. 1; GastG § 7 Abs. 2
    Einzelhandel; Ladenschluss; Gaststätte - Alkoholverkaufsverbot; Tankstelle; Tankstellenshop; Gassenschank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Gassenschank” erlaubt, oder: Keine trockenen Tankstellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nächtliche Alkoholverkauf in der Tankstelle

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nächtliches Verkaufsverbot aufgehoben - Tankstelle mit Gaststättenerlaubnis darf Alkohol verkaufen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bruchsal - Nächtlicher Verkauf alkoholischer Getränke an Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nächtlicher Verkauf alkoholischer Getränke an Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis zulässig - Gassenschank bleibt auch für Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis von gesetzlichem Alkoholverkaufsverbot unberührt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.1960 - I C 41.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2014 - 4 K 684/12
    Unerheblich ist, ob ein Gewerbezweig den anderen überwiegt oder dem Betrieb das Gepräge gibt oder welche Anteile am Umsatz auf jede der Gewerbearten entfällt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 09.06.1960 - I C 41.56 - NJW 1960, 2209; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.05.1995 - 9 S 619/95 - VBlBW 1995, 405; siehe auch Michel/Kienzle/Pauly, aao, § 1, Rdnr. 53).

    Durch die räumliche Zusammenfassung mit einem Tankstellenshop verliert das unabgegrenzt im gleichen "Großraum" betriebene Gaststättengewerbe der Klägerin nicht die ihm eigenen Merkmale (BVerwG, Urt. v. 09.06.1960, aaO Schankbetrieb und Einzelhandel im Kiosk).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1995 - 9 S 619/95

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis für einen Stehimbiß - zum Straßenverkauf von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2014 - 4 K 684/12
    Unerheblich ist, ob ein Gewerbezweig den anderen überwiegt oder dem Betrieb das Gepräge gibt oder welche Anteile am Umsatz auf jede der Gewerbearten entfällt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 09.06.1960 - I C 41.56 - NJW 1960, 2209; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.05.1995 - 9 S 619/95 - VBlBW 1995, 405; siehe auch Michel/Kienzle/Pauly, aao, § 1, Rdnr. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 6 S 844/14

    Alkoholverkauf im einen Tankstellenshop angegliedertem Imbiss

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 - 4 K 684/12 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 - 4 K 684/12 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Aachen, 15.01.2016 - 6 L 555/15

    Schankbetrieb; Verzehr an Ort und Stelle; allgemeine Ladenöffnungszeiten; Kiosk;

    Soweit der Antragsteller auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Mai 1995 (Az. 9 S 619/95) und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 (Az. 4 K 684/12) verweist, so sind die dort getroffenen Aussagen nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da die Sachverhalte unterschiedlich sind.
  • VG Aachen, 15.01.2016 - 6 L 391/15

    Allgemeine Ladenöffnungszeiten; unzulässige Umgehung; Schankbetrieb; Verzehr an

    Soweit der Antragsteller auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Mai 1995 (Az. 9 S 619/95) und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 (Az. 4 K 684/12) verweist, so sind die dort getroffenen Aussagen nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da die Sachverhalte unterschiedlich sind.
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